Verordnung Manuelle Lymphdrainage



Die entsprechende Verordnung der Manuellen Lymphdrainage ist abhängig vom
Ausmaß des Ödems. Um Ihnen das Ausstellen des Rezeptes zu erleichtern, habe
ich hier die Verordnungsmöglichkeiten nach dem VdaK-Rahmenvertrag
aufgelistet.


Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Teilbehandlung

Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Großbehandlung

Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Ganzbehandlung

Kompressionsbandagierung einer Extremität

Erforderliche Kombination von Verordnungen Folgemaßnahmen

Kompressionsbestrumpfung

Ulcusbehandlung





Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Teilbehandlung


Indikation:

  • Leichtgradige einseitige Lymphödeme
  • sekundäre Lymphödeme
  • Ödeme
  • posttraumatische und postoperative Schwellungen
  • Sympathische Reflexdystrophien (Morbus Sudeck)
  • bei rheumatischen Erkrankungen einschließlich Kollagenosen
  • bei Halbseitenlähmung im Bereich der Hand

Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion

Leistung:

  • Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:
  • Behandlung eines Armes oder Beines oder
  • Behandlung des Kopfes oder
  • Behandlung des Bauches oder
  • Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes

Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert 30 Minuten







Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Großbehandlung


Indikationen:

  • Schwergradige einseitige bzw. leichtgradige beidseitige Lymphödeme
  • primäre und sekundäre Lymphödeme
  • Lipödeme und Kombinationsformen
  • Phlebolymphostatisches Ödem bei chronischer Beinveneninsuffizienz

Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion

Leistung:

  • Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:
  • Behandlung eines Armes und eines Beines oder
  • Behandlung beider Arme oder
  • Behandlung beider Beine

Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert 45 Minuten







Manuelle Lymphdrainage (MLD) - Ganzbehandlung


Indikationen:

  • Schwergradige beidseitige Arm-/Beinlymphödeme
  • primäre und sekundäre Lymphödeme
  • Schwergradige einseitige sekundäre Lymphödeme mit Komplikationen durch
  • Strahlenschädigung (mit z. B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung)

Leistung:

  • Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:
  • Behandlung eines Armes und eines Beines oder
  • Behandlung beider Arme oder
  • Behandlung beider Beine

Therapieziel:

  • Entstauung mit Schmerzreduktion

Regelbehandlungszeit:

  • Richtwert 60 Minuten

 

 

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Kompressionsbandagierung einer Extremität


Definition:

  • Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.

Indikationen:

  • Lymphödeme
  • Phlebo-lymphostatische Ödeme
  • Lipödeme


Die Kompressionsbandagierung kommt insbesondere in Betracht: wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist, wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht

Leistung:

  • Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet) Beratung des Patienten

Hinweis:

  • Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet. Hierbei sind wir bei der Ausstellung der Verordnung gerne behilflich.





Erforderliche Kombination von Verordnungen

  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in der Regel eine Verordnung von Manueller Lymphdrainage ohne die Verordnung der Kompressionsbandagierung ablehnen. Dies dient zum einen der Qualitätssicherung unserer Behandlung, zum anderen der Vermeidung unnötig langer Behandlungsserien und somit auch einer vermeidbaren Kostenbelastung der Krankenkassen.



Kompressionsbestrumpfung

  • Im Anschluss an die Ödemreduktionsphase ist es erforderlich, dem Patienten eine spezielle Kompressionsbestrumpfung zu verordnen. Diese sollte durch ein entsprechend geschultes Sanitätshaus in Absprache mit Patient und Therapeut erfolgen. Der Zeitpunkt hierfür ist abhängig vom Behandlungsverlauf.



Ulcusbehandlung

  • Im Stadium III der chronisch venösen Insuffizienz (CVI) kann es zur Entstehung eines Ulcus cruris venosum kommen. Die Behandlung des Ulcus ist unabdingbare Vorraussetzung für das Abheilen. Nach Rücksprache ist es möglich, dass wir in Kombination mit Manueller Lymphdrainage dieses behandeln.



Hinweis:

  • Abrechnung je Wundbehandlung von 1x Kompressionsbandagierung
  • Das erforderliche Material muss dem Patienten vom Vertragsarzt gesondert verordnet werden.